Verpflichtung als Admin/ Befugnisse über Beiträge

06.03.2010 15:06
avatar  Paso
#1
Pa
User

Hallo Forenprofi,

Ein Nutzer, der keine Lust mehr auf mein Forum hat (das in der Signatur),
verlangt nun eine Anonymisierung seines Nicks. Da er bereits gelöscht ist, kann ich dem nicht nachkommen, bin ich dazu rechtlich verpflichtet?

Derselbe Nutzer stellte Texte von sich rein und verlangt nun die Löschung der selben, auch aus den Zitaten anderer Mitnutzer, aus Gründen des "Urheberrechts".
Bin ich dazu rechtlich verpflichtet?

Viele Grüße, Paso


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06.03.2010 15:09
#2
Bi
User

Ich weiss nicht inwiefern Du Dich mit Deinen Forumregeln abgesichert hast (ich schaue jetzt auch nicht nach), aber wenn Du seinen Accountnamen abänderst und private Details (E-Mail-Adresse oder ähnliches) aus seinen Beiträgen hinauslöschst, stehst Du auf der sicheren Seite.

Es darf lediglich nichts mehr im Forum stehen, was auf diese eine Person im realen Leben hinweisen könnte.


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06.03.2010 15:14
avatar  Paso
#3
Pa
User

Zitat von Biquinho


Es darf lediglich nichts mehr im Forum stehen, was auf diese eine Person im realen Leben hinweisen könnte.



Hallo Biquinho,

Danke für Deine Antwort, bist Du mit obigem Zitat sicher?

Es handelt sich um Gedichte und andere Beiträge, in denen nichts persönliches vorkommt.

Gruß


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06.03.2010 15:38
#4
ea
User

Hmm.. dazu sag ich mal nichts, weil ich mich mit dem Recht selber nicht gut genug auskenne und nicht weiß, in wie fern du dich abgesichert hast.



Aber man kann sich für die Zukunft auch mit einer Forenregel absichern, die besagt, dass verfasste Texte dem Forum auch nach Ausscheiden des Users erhalten bleiben und sich der User mit der Registrierung dazu einverstanden erklärt.

Wobei das ja nicht gleichzusetzen ist mit einer absoluten Unmöglichkeit einer Löschung von Beiträgen eines Users, wenn dieser darum bitten sollte. Wenn es sich zB. um wenige Beiträge handeln sollte und/oder diese Beiträge nicht zwangsläufig für das Verständnis einer Diskussion oder Kritik (kann ja auch positiv sein) notwendig sind, könnte man die Postings der betreffenden Person wohl auch heraus löschen. Auch wenn es vermutlich, zB im Falle von Gedichten, schade darum ist.

lg. Ea

p.S.: auf eine derartige Veränderung der Regeln bzw. auf die Hinzufügung einer solchen Regel gehören die bereits aktiven User eindeutig hingewiesen! Und sie müssten nochmals bestätigen, dass sie dem was dort steht zustimmen, sonst kann eine solche - nachträglich eingefügte - Regel für sie nicht gelten. Es sei denn, dass man sagt, weitere Änderungen und Erweiterungen sind möglich, auch ohne dass gesondert darauf hingewiesen wird. Der User erklärt sich bereit, sich bezüglich Änderungen auf dem Laufenden zu halten ....oder irgend so etwas.


In wie fern allerdings solche Aussagen restlos rechtlich unangreifbar/einwandfrei sind, kann ich nicht sagen. Jedoch sind es meines derzeitigen Wissens nach zumindest gewisse Absicherungen. Man hat die User immerhin von der geltenden Forenpolitik unterrichtet.

Interesse an einem Fantasy-Schreibrollenspiel? Dann schau doch mal ins Drachenreich!
Wer Interesse hat und wirklich GERNE schreibt und liest (ganze Sätze, 5-Zeilen-oder-länger Postings, etc.), kann sich gerne bei mir melden.


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06.03.2010 17:19
#5
Bi
User

Du bist lediglich dazu verpflichtet Privates eines Mitglieds zu entfernen zwecks Datenschutz. Der Accountname zählt nur dann dazu, wenn es der reale Name des Mitglieds (oder Künstlername...) ist, z. B. Max_Mustermann.

Ich machte es übrigens so:
Accountlöschungen werden aus diversen Gründen nicht durchgeführt.

Zwecks Datenschutz:
Jegliche privaten Details können selbstständig verändert oder gelöscht werden. Somit braucht ihr dazu auch keine Administratoren.
Sollte es hingegen jemanden stören, dass der eigene (Anmelde-) Name, z. B. MaxMustermann, noch in der Benutzerliste steht, kann die-/derjenige sich gerne zur Namensänderung anmelden.



Ich gehe mal noch etwas ein, was earwen schrieb (toller Beitrag übrigens )

Zitat von earwen_1

Aber man kann sich für die Zukunft auch mit einer Forenregel absichern


Zitat von earwen_1

p.S.: auf eine derartige Veränderung der Regeln bzw. auf die Hinzufügung einer solchen Regel gehören die bereits aktiven User eindeutig hingewiesen! Und sie müssten nochmals bestätigen, dass sie dem was dort steht zustimmen, sonst kann eine solche - nachträglich eingefügte - Regel für sie nicht gelten. Es sei denn, dass man sagt, weitere Änderungen und Erweiterungen sind möglich, auch ohne dass gesondert darauf hingewiesen wird. Der User erklärt sich bereit, sich bezüglich Änderungen auf dem Laufenden zu halten.


Auch ganz wichtig!

Damit die Community ordentlich, fair und unter einer angenehmen Atmosphäre läuft, sind gewisse Regeln notwendig. Diese sollten als selbstverständlich gelten und auch normalerweise niemanden Probleme bereiten. Jeder der sich registriert, erklärt sich automatisch mit diesen Regeln und eventuellen Änderungen, über welche selbstverständlich informiert wird, einverstanden.


Tut euch selbst den Gefallen und unterschätzt das Thema Datenschutz/Privatsphäre nicht!


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06.03.2010 22:03
#6
Fu
User

also ich hatte es selber mal, da mein name regelrecht ein eingetragenes wahrennzeichen ist^^

nicht funkyserv, sondern mein anderer: Dracken Darck

ich bestand auch mal darauf udn mein nick wurde geänder, meine texte blieben, und die texte können ruhig bleiben, solange es nichts privates ist.

die daten werden sowieso niemal aus dem internet verschwinden, einmal im internet kennt dich jeder es gibts nämlich eine sogenannte "cache" funktion


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08.03.2010 19:21
avatar  Paso
#7
Pa
User

Hallo earwen_1,

erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, super!

Zitat von earwen_1
Es sei denn, dass man sagt, weitere Änderungen und Erweiterungen sind möglich, auch ohne dass gesondert darauf hingewiesen wird. Der User erklärt sich bereit, sich bezüglich Änderungen auf dem Laufenden zu halten ....oder irgend so etwas.



Genau diese Regel habe ich bereits in meinem Forum, das dürfte also sicher sein, auch habe ich die nachgefügt, dass ich nicht dazu verpflichtet bin Beiträge zu löschen.

Ich bin sonst kulant, es geht hier um einen besonderen Streit...

Gruß


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08.03.2010 21:27
#8
ea
User

Heißt das, dass du den Usern das Recht auf Löschungen ihrer Beiträge abgesprochen hast, bevor der Streit aufkam?
In dem Falle könntest du imho sagen, dass du nicht verpflichtet bist, seinem Wunsch zu entsprechen.

Dann wiederum eine andere Frage, die du nicht beantworten musst - jedenfalls nicht hier, sondern dir selber. Willst du das was er gelöscht haben will nicht löschen, weil ER (oder sie^^) es gelöscht haben möchte und ihr im Streit liegt... oder gibt es in der Tat einen triftigen Grund, warum du es nicht löschen kannst?

Nur aus dem Streit heraus und aus einem eventuellen Verlangen heraus, dem anderen "eins auszuwischen", würde ich die Texte nicht behalten. Sie mögen auch schön und/oder unterhaltsam, tröstlich, oder was auch immer sein... aber wenn sie nicht zwangsläufig für zB das Verständnis der Gespräche notwendig sind, würde ich sie dennoch löschen, wenn der User es wünscht.

Man könnte es auch so sehen, wenn man diese Texte von dem User liest, wird man sich auch ev. mehr oder weniger an den Streit erinnern und der User wird immer einen gewissen Groll haben, weil man die Texte behalten hat, obwohl er wollte, dass sie gelöscht werden.

Sie meine Worte bitte nicht als Anklage oder Vorhaltungen oder Maßregelung oder was auch immer... Es ist nur wichtig festzustellen aus welchem Grund man etwas behält, ob es wirklich sinnvoll/nützlich/gut ist, etwas zu behalten, oder ob es vielleicht nicht doch gut wäre gänzlich los zu lassen, was eben auch das Löschen der Beiträge miteinschließen kann.

Dem Wunsch des Users zu entsprechen, kann gleichsam auch bedeuten, dass man ihn noch immer achtet, auch wenn man getrennte Wege geht. Und ich denke, eine gewisse Form von Achtung sollte man immer bewahren.

Hmm... ok, vielleicht war das jetzt etwas zu ausschweifend, aber dennoch, vielleicht möchtest du darüber nachdenken und vielleicht hilft dir das auch auf einer - ich sag mal - persönlicheren Ebene, die Entscheidung zu treffen (und brauchst dann gar nicht mehr das Gesetz und gesetzliche Bestimmungen).

Ich hoffe, du findest den richtigen Weg.
lg. Ea


P.S.: Wie gesagt, es geht mir hier nicht um eine Erklärung des Streites und eine Schilderung der Sachlage, noch um eine Antwort, ob du demjenigen gern eins auswischen würdest oder nicht. Ich gehe auch weder von dem einen, noch von dem anderen aus. Es ist mir nicht wichtig, was es letztendlich ist. Es soll nur ein eventuell hilfreicher Denkanstoß sein.

Interesse an einem Fantasy-Schreibrollenspiel? Dann schau doch mal ins Drachenreich!
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