Was muss man in einem Impressum eingeben?

10.06.2009 20:32
#1
Pr
User

Was muss alles in einem Impressum stehen? MUSS die Adresse stehen?


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10.06.2009 22:07
#2
Pr
User

Reicht es, wenn einfach ein Vorname und das Land drinsteht?


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12.06.2009 13:04
#3
zi
User

das frag ich mich auch? Kann un sbitte jemand helfen, der Ahnung davon hat?


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12.06.2009 14:23
#4
li
User

Bei Firmen:

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angstfrei-autofahren GmbH
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vertreten durch die Geschäftsführerin

Alexa Psycho

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0123 /456789

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30.06.2009 09:32
avatar  strato
#5
st
User

Das stimmt so zumindest für Deutschland nicht!

§5 TMG sieht vor, dass eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden.

Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, sind von der Impressumspflicht befreit.

Quelle


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30.06.2009 10:42
#6
li
User

Zitat

Danach müssen Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, zusätzlich zu den Pflichtangaben nach Paragraph 5 TMG einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift benennen. Juristen verstehen unter »journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten« Beiträge, die zu einer Meinungsbildung beitragen können. Wann aber ist ein Beitrag meinungsbildend und wann liegt ein periodisches Druckwerk vor? Beide Fragen sind in jedem Einzelfall ohne Rückgriff auf die einschlägige Rechtsprechung schwer zu beantworten.


Quelle

Es ist also im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich wirklich um eine rein private Website handelt.
Liebe Grüße
Lillimucki

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